Der Antrag auf Erteilung einer Zulassungsbescheinigung soll (muss) von einem Unionsbürger und gegebenenfalls für Familienangehörige, die ebenfalls Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind, innerhalb von vier Monaten nach der Einreise in die Republik gestellt werden.
Angestellter - Selbstständiger
(a) Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien davon.
(b) Auftragsbestätigung des Arbeitgebers (Teil III des Antrags) oder Arbeitsbescheinigung.
(c) Zwei Passfotos. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Fotos während des Antragsvorgangs aufgenommen werden.
Ausbildung
(a) Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien davon.
b) Nachweis der Immatrikulation zum Studium an einer von der Republik akkreditierten oder finanzierten privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtung, einschließlich Berufsbildungskurse.
(c) Nachweis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes in der Republik.
(d) Erklärung oder andere gleichwertige Mittel nach Wahl der Antragsteller, um sicherzustellen, dass sie über ausreichende Ressourcen für sich und ihre Familie verfügen, um das Sozialhilfesystem Zyperns während des Aufenthalts nicht zu belasten.
(e) Zwei Passfotos. - Es wird darauf hingewiesen, dass Fotos während des Antragsvorgangs aufgenommen werden.
Rentner - Pensionär - Privatier
(a) Festes oder angemessenes Einkommen aus einer Beschäftigung außerhalb der Republik,
(b) oder feste angemessene Einkünfte aus anderen rechtlichen Quellen wie z.B. Renten oder Pensionen,
(c) ausreichende Einlagen bei Banken in der Republik oder im Ausland,
(d) Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung in der Republik (besonderes 'Augenmerk wird auf die Leistungsbeschreibung gelegt),
(e) ggfs. Abmeldebestätigung aus Deutschland.
Angehörige
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung für Familienangehörige eines Unionsbürgers, die ebenfalls Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
(a) Ein Dokument, das das Bestehen einer Familienbeziehung bescheinigt.
(b) Gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung des Unionsbürgers, den er begleitet oder beitritt.
(c) Für eine Person unter 21 Jahren, die dem Bürger und dem Ehegatten unterstellt ist, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Familienangehörigen unterhaltsberechtigt sind.
Gebühren
Die zu entrichtenden Antragsgebühren betragen derzeit 20 Euro für Bürger der EU und 20 Euro für jeden Familienangehörigen eines Mitglieds.
Bitte beachten Sie folgendes, bei im Ausland ausgestellten Dokumenten: